Sollten Sie Ihr Kind von der Mittelschule oder dem Gymnasium für das kommende Schuljahr bei uns anmelden wollen, finden Sie an dieser Stelle alle nötigen Unterlagen.

Bildungsziele und Bildungsangebot der Realschule

Die Realschule vermittelt eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Ihr Bildungsangebot richtet sich an Jugendliche, die sowohl an theoretischen Fragen interessiert sind als auch zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben.

Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Realschule einen mittleren Schulabschluss. Die Realschule schafft die Voraussetzungen für die Ausbildung in Berufen mit gehobener Verantwortung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ihren schulischen Bildungsweg können die Realschüler auch an einer Fachoberschule, einem Gymnasium, einer Berufsfachschule oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung an einer Berufsoberschule bis hin zu einem Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium fortsetzen.

Das Einzugsgebiet der Karl-Meichelbeck-Realschule Freising finden Sie hier.


Übertritt an die Realschule aus der Grund- oder Mittelschule

Für Schüler/-innen aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule besteht die Möglichkeit, in die Realschule überzutreten (beachten Sie bitte, dass dabei das Alter des Kindes eine Rolle spielt).

Die Anmeldung erfolgt an der Karl-Meichelbeck-Realschule, Düwellstraße 22, 85354 Freising. 

"Die Realschule - Mutig. Modern. Menschlich"
Animationsfilm des Bayerischen Realschullehrerverbandes zum Übertritt:

https://youtu.be/Vgw2NQlfl4Q (Dauer des Videos ca. 4:30 Minuten, der Link führt Sie zur Video-Plattform YouTube)

Bitte beachten Sie, dass an der KMRS die Wahlpflichtfächergruppen

  • I mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich 
  • II wirtschaftlich-kaufmännischer Bereich 
  • IIIa sprachlicher Bereich (Französisch) mit Betriebswirtschaftslehre 
  • IIIb gestalterisch-handwerklicher Bereich (Werken)

angeboten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.

Übertrittsbestimmungen aus der 4. Jahrgangsstufe

  1. Schüler/-innen sind für den Besuch der Realschule geeignet, wenn der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,66 beträgt.
  2. Schüler/-innen mit einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter können nach Bestehen eines dreitägigen Probeunterrichts in die Realschule aufgenommen werden. Im Probeunterricht werden die Fächer Deutsch und Mathematik nach den Anforderungen des Lehrplanes der Grundschule unter Berücksichtigung der Aufgabe der Realschule sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft. Eine Aufnahme kann erfolgen, wenn in einem Fach mindestens eine 3, im anderen mindestens eine 4 erzielt wurde.
  3. Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht der Realschule teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, und die Erziehungsberechtigten die Aufnahme beantragen.

Übertrittsbestimmungen aus der 5. Jahrgangsstufe

  1. Entscheidend für den Übertritt an die Realschule ist das Jahreszeugnis der 5. Klasse mit einem Durchschnitt in Deutsch und Mathematik von 2,50 oder besser.
  2. Eine Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis (Durchschnitt von 2,50 oder besser) ist erforderlich. Bitte bringen Sie zur Voranmeldung das Übertrittszeugnis der 4. Klasse mit.

 

Alle Übertrittsbestimmungen finden Sie unter: www.realschule.bayern.de/Eltern


Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen

Auch in höhere Jahrgangsstufen der Staatlichen Realschule Freising können Schüler*innen aufgenommen werden. Die Aufnahme richtet sich nach den besonderen Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Beratungslehrkraft oder die Schulleitung.

Ausbildungsrichtungen
Ab der 7. Jahrgangsstufe sind folgende Wahlpflichtfächergruppen möglich:

 

Wahlpflichtfächergruppe I

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Profilfächer: 
Mathematik und Physik

Prüfungsfächer: 
D, M(I), E, Ph

Zielgruppe: 
Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen.



Beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der FOS. 

 

Wahlpflichtfächergruppe II

wirtschaftlich-kaufmännischer Bereich

Profilfach: 
Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen

Prüfungsfächer: 
D, M(II), E, BwR

Zielgruppe: 
Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich, bei Banken oder Versicherungen oder in der Verwaltung ergreifen wollen. 

Gute Vorbereitung für den Besuch der FOS im Bereich Wirtschaftswissenschaft oder Soziales. 

 

Wahlpflichtfächergruppe III (a)

sprachlicher Bereich mit Betriebswirtschaftslehre

Profilfach: 
Französisch

Prüfungsfächer: 
D, M(II), E, F

Zielgruppe: 
Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich, im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrie-unternehmen ergreifen wollen.

Gute Vorbereitung für den Besuch der FOS 13. Die zweite Fremdsprache erleichtert den Übergang in das Gymnasium.  

 

Wahlpflichtfächergruppe III (b)

gestalterisch-handwerklicher Bereich

Profilfach: 
Werken


Prüfungsfächer: 

D, M(II), E, We

Zielgruppe: 
Schülerinnen und Schüler, die Berufe im handwerklichen, gestalterischen Bereich ergreifen wollen. 


Gute Vorbereitung für den Besuch der FOS im Bereich Gestaltung oder Soziales. Bei guten Mathematikleistungen ist auch der Besuch des technischen Zweiges möglich.

Beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der FOS. 


Übertritt vom Gymnasium

Die Karl-Meichelbeck-Realschule nimmt nach den Weihnachtsferien und zum Zwischenzeugnis nur in begründeten Ausnahmefällen Schüler*innen auf, für die sowohl die unterrichtenden Lehrkräfte als auch die Beratungslehrkraft des Gymnasiums den Schulwechsel während des Schuljahres empfehlen.

ÜBERTRITT ZU BEGINN DES SCHULJAHRES - EINTRITTSVORAUSSETZUNGEN

  • Schüler*innen mit Vorrückungserlaubnis am Gymnasium werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule ohne Probezeit aufgenommen.
  • Sollten Gymnasiast*innen die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe am Gymnasium erhalten haben, so gilt diese Vorrückungserlaubnis auf Probe auch für die Realschule.
  • Schüler*innen ohne Vorrückungserlaubnis am Gymnasium werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule mit Probezeit aufgenommen, wenn das Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist.
  • Schüler*innen ohne Vorrückungserlaubnis am Gymnasium, deren Jahreszeugnis in den Vorrückungsfächern mehr als einmal die Note 5 aufweist, können die gleiche Jahrgangsstufe an der Realschule wiederholen, falls sie die Altersgrenze und die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 einschließlich der Schuljahre am Gymnasium) nicht überschritten haben. Die Aufnahmeentscheidung trifft der Schulleiter bzw. dessen ständiger Stellvertreter. 

Beratung für den Übertritt

Für Beratungsgespräche steht Ihnen unsere Beratungslehrerin Frau Beate Siedler gerne zur Verfügung. 

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