Kontakt

Jugendamt in aktueller Vertretung: 
08161 / 600 253

Jugendsozialarbeit an der
Karl-Meichelbeck-Realschule

 

Aus aktuellem Anlass

Liebe Schüler, liebe Schülerinnen, liebe Eltern,

ich möchte mich an dieser Stelle bei euch und bei Ihnen verabschieden und mich für das entgegengesetzte Vertrauen, die intensive Zusammenarbeit und die wunderbare Zeit bedanken.

Ich werde nach den Sommerferien in ein neues Abenteuer starten – ich gehe erneut in Elternzeit.

Bis meine Stelle nachbesetzt ist, wenden Sie / ihr euch bitte an meine Kollegen und Kolleginnen im Jugendamt unter der Telefonnummer 08161/600-253.

Viele liebe Grüße und vielen Dank!

Thabea Schindlbeck

 

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein Beratungs- und Hilfsangebot der Jugendhilfe. Die Jugendsozialarbeit ist beim Amt für Jugend und Familie Freising angesiedelt, der Arbeitsort befindet sich jedoch direkt an der jeweiligen Schule. Somit dient die Jugendsozialarbeit als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule.

Für Schüler und Schülerinnen:

Jugendsozialarbeit…

  • hat ein offenes Ohr für Sorgen oder Nöte.
  • hört zu, spielt, nimmt ernst, tröstet, unterstützt, motiviert und begleitet.
  • hilft bei Problemen in der Schule, mit Mitschülern, im Freundeskreis oder in der Familie.
  • sucht gemeinsam nach Lösungen oder zeigt Wege zur Bewältigung auf.

Schülerinnen und Schüler haben in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft die Möglichkeit zum kurzfristigen Kontakt mit der Jugendsozialarbeit.

In Klassen:

Jugendsozialarbeit…

  • bietet Sozialtrainings zur Förderung der Klassengemeinschaft an und organisiert Projekte in Zusammenarbeit mit der Schule.


Für Eltern und Erziehungsberechtige:

Jugendsozialarbeit…

  • kann helfen, wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen oder einen Ansprechpartner bei familiären oder erzieherischen Schwierigkeiten suchen.
  • entwickelt mit Ihnen Lösungen und unterstützt bei Krisen.
  • unterstützt Sie, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat oder die Schule verweigert.
  • nimmt auf Wunsch Kontakt zur Bezirkssozialarbeit im Amt für Jugend und Familie auf und kann ergänzende Hilfen anregen.

Dabei gilt grundsätzlich:

Das Beratungsangebot ist freiwillig und kostenlos und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.



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